Unternehmer/Führungskräfte tragen dort Verantwortung, wo sie Weisungen erteilen und Entscheidungen treffen. Diese Verantwortung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Kommt die Führungskraft ihrer Verantwortung nicht nach und „es passiert etwas“, kann das teuer werden.
Gerade mittelständische Unternehmen haben oft nicht die zeitlichen und personellen Kapazitäten, einen Mitarbeiter speziell in den Belangen der Arbeitssicherheit schulen zu lassen. In diesen Fällen lohnt es sich, mit uns Kontakt aufzunehmen:

Unser Service zum Arbeitsschutz auf einen Blick

- Stellen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorschriften
- Hilfe beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Hilfe beim Erstellen von Betriebsanweisungen
- Zuarbeit für Unterweisungen und Durchführen von Unterweisungen
- Erstellen von Arbeitsbereichsanalysen / Messung von Schadstoffen am Arbeitsplatz

Unsere Hilfe für Sie

Wir helfen Ihnen, im Bereich Arbeitsschutz „rechtssicher“ zu sein.
Dipl.-Ing. Andreas Niepel, Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann in Ihrem Unternehmen die entsprechenden Aufgaben einer (externen) Fachkraft wahrnehmen und Sie beim Aufbau oder der Pflege einer Arbeitsschutzorganisation unterstützen.
Er kann jedoch auch projektbezogen einzelne Aspekte des Arbeitsschutzschutzes bearbeiten, wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen.
Lassen Sie sich beraten!

Hintergrund

Ein Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben im Bereich Arbeitsschutz zu erfüllen.
Hierzu gehören:
- Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Bestellung eines Betriebsmediziners
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen mittels Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation
- Unterweisung der Versicherten (Maschinen, Gefahrstoffe, Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung usw.
- Vorschriftsmäßige Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Prüfen von Arbeits- und Betriebsmitteln
- Planung von Notfallmaßnahmen
- Bereitstellung von Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Sicherstellen, dass Ersthelfer vorhanden sind
- Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung
- Einrichtung von Brandschutzeinrichtungen
- Installation eines betrieblichen Eingliederungsmanagements